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Computer- & Mediendelikte Kommentar (CuMK)
Europäische & internationale Entwicklungen
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International |
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Parallel zu den Bestrebungen des Europarates beschlossen die G-8-Staaten im Juli 2000, zusammen mit der Industrie Lösungen zur grenz-überschreitenden Rechtsdurchsetzung zu erarbeiten. Insbesondere sollten taugliche Maßnahmen zur Identifizierung von hochspezialisierten Tätern aufgezeigt werden. Letztlich kam die G-8-Gruppe aufgrund widerstrebender Interessen zu keinem nennenswerten Ergebnis. Der-weil erzielen die Bestrebungen auf den "Weltgipfeln zur Informationsgesellschaft" (WSIS) langsam Fortschritte. Neben Managementfragen bzgl. der Kernressourcen des Internets beschäftigen sich die vielen internationalen Experten u.a. auch mit CyberCrime-Lösungen. Der nächste WSIS-Gipfel erwartet uns im November 2005 in Tunis.
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Europa |
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Als der Europarat die CyberCrime-Konvention Ende 2001 in Budapest ratifizierte, hatte zuvor eine ganze Serie von DDoS-Angriffen die Server großer Unternehmen unsicher gemacht. Fachleute hatten sich jahrlang über die aufzunehmenden Regelungen gestritten und so wunderte sich die Fachwelt, als am Ende der letzte Entwurf von den Konventionsmitgliedern zügig unterzeichnet wurde. Mit der CyberCrime-Konvention wurden Übereinkünfte getroffen, deren Umsetzung in deutsches Prozeßrecht zum Drahtseilakt werden dürfte. So wurden Regelungen zur Echtzeitüberwachung und Vorratsdatenspeicherung getroffen, die in Deutschland erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken begegnen. Neben den europäischen Staaten unterzeichneten zuletzt auch die USA, Kanada und Japan die Übereinkunft. Schließlich ist die Konvention Mitte 2004 in Kraft getreten.
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