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Computer- & Mediendelikte Kommentar (CuMK)
Nebenstrafrecht und Ordnungswidrigkeiten
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Datenschutzrecht |
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Die unbefugte Erhebung von Daten sowie deren Verbreitung kann teuer werden. Die OWi-Vorschrift des § 43 Abs. 3 BDSG sieht Bußgelder in Höhe von bis zu 250.000€ vor. Hinzu kommt der Straftatbestand des § 44 BDSG, wonach ein Tun nach § 43 Abs. 2 BDSG im Fall des Datenverkaufs oder bei sonstiger Bereicherungs- bzw. Fremdschädigungsabsicht mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe bestraft wird. Die Tat kann von jedermann verwirklicht werden.
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Jugendschutzrecht |
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Am 01. April 2003 traten das Jugendschutzgesetz (JuSchG) und der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JuMStV) in Kraft. Das JuSchG regelt den Jugendschutz hinsichtlicht der Trägermedien, während sich die Ländervereinbarung der Telemedienregulierung (Internet und Rundfunk) annimt. Ob CyberSex und Pornographie, rechts- oder linksextremistische Inhalte, brutale 3D-Shooter u.a.: im Angesicht der Neuen Medien steht der Jugendschutz vor neuen Herausforderungen.
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Markenrecht |
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Im Zeitalter der internationalen Verfügbarkeit von Produkten, dem Internetvertrieb und dem Domaingrabbing ist die Markenpiraterie für viele Hersteller zu einem ernsten Problem geworden. In Deutschland erfährt die Marke strafrechtlichen Schutz über § 143 MarkenG.
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Urheberrecht |
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Seit der Einläutung des Tauschbörsenzeitalters ist Unruhe in das Deutsche Urheberrecht gekommen. Zuletzt wurde das UrhG im September 2003 durch das Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft geändert. Mit Einführung der §§ 95a ff. UrhG wurde das Kopieren geschützter Werke unter Umgehung eines Kopierschutzes verboten. Bei Herstellern von Kopierprogrammen hat die Regelung des § 95a Abs. 3 UrhG für besonderen Wirbel gesorgt. Danach ist die Herstellung und der Vertrieb von Software, die einen Kopierschutz überwinden kann, verboten.
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Kunsturheberrecht |
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Das heutige Kunsturheberrechtsgesetz dient seit seiner in Kraft getretenen Änderung vom 1. Januar 1966 nur noch dem Schutz des Einzelnen vor einer ungewollten Darstellung. Es stellt eine Konkretisierung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung gem. § Art 1 Abs. 1 i.V.m. 2 Abs. 1 GG dar. Gerade im Zusammenhang mit dem globalen Medium Internet haben die Vorschriften neben den klassischen "Paparazzi-Problemen" mit der Boulevardpresse wieder an Bedeutung gewonnen. Ein weiteres aktuelles Phänomen stellen die heimlich aufgenommen Gewaltvideos und deren Verbreitung via Handy durch Schüler dar.
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Wettbewerbsrecht |
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§ 17 UWG wurde neben vielen anderen computerstrafrechtlich relevanten Vorschriften mit dem 2. Gesetz zur Bekämpfung der Wirtschafts-kriminalität (WiKG) eingeführt. Neben § 202a StGB dient die Vorschrift zum Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen, die häufig ein wertvolles Wirtschaftsgut darstellen.
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Zugangskontrolldiensterecht |
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Mit dem Gesetz über den Schutz von zugangskontrollierten Diensten und von Zugangskontrolldiensten (ZKDSG) wurde die europäische Richtlinie 98/84/EG am 23. März 2002 in Deutsches Recht umgesetzt. Das ZKDSG soll die gewerbliche Verbreitung von Soft- bzw. Hardwarelösungen unterbinden, die geschützte Zugänge zu Medienangeboten (z.B. Pay-TV-Empfang) umgehen. § 5 ZKDSG stellt das Herstellen, Einführen und Verbreiten einer solchen Vorrichtung unter Strafe.
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