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Computer- & Mediendelikte Kommentar (CuMK)

 

Strafrecht AT, Strafrecht BT, Kriminologie

 

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Strafrecht AT

Die Unterscheidung von Tun und Unterlassen bei Haftungsfragen, sowie die Anwendbarkeit des deutschen Strafrechts, sind Problemkreise, die systematisch in den allgemeinen Teil des Strafrechts einzuordnen sind. Im Fall der Providerhaftung sind insbesondere die Haftungs-privilegierungen der §§ 8 - 11 TDG bzw. 6 - 9 MDStV zu berücksichtigen. Ihre systematische Einordnung ist hoch umstritten, und es werden unterschiedliche Lösungsansätze in Rechtsprechung und Literatur aufgezeigt. Vertreten wird ein Ausschluß auf Tatbestandsebene, ein Schuld ausschluß, eine Vorfilter- und eine Nachfilter-Lösung.

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Strafrecht BT

Für das Computer- und Medienstrafrecht war das 2. Gesetz zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität (WiKG) von großer Bedeutung. Das Gesetz führte Tatbestände in den Besonderen Teil des Strafrechts ein, die dem technischen Fortschritt in Wirtschaft und Verwaltung Rechnung trugen. Computer bzw. Medien wie das Internet können in zweifacher Hinsicht strafrechtlich relevant werden: Einerseits sind sie Tatmittel für die Begehung „klassischer“ Straftaten, deren unmittelbare Opfer Menschen sind, andererseits können sie selbst, und erst indirekt der Mensch, zum Opfer einer Straftat werden. Daher bietet sich eine Unterteilung in Vs.-KI-Delikte und Via-KI-Delikte an.

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Phänomene

Fast täglich berichten Workgroups, Organisationen und Newsportale über neue Viren, Exploits und Phishingversuche.  Häufig scheitert ein staatlicher Strafanspruch an der grenzenlosen Weite des Internets. Die augenscheinliche Anonymität und einfache Zugänglichkeit des Inter-nets begünstigt deliquentes Verhalten. Kriminelle Subjekte geizen nicht mit Einfällen, wenn es um das Ausnutzen von Schwachstellen in automaitisierten Vorgängen geht. Im Folgenden stellen wir Ihnen bekannte Phänomene sowie deren strafrechtliche Einordnung vor.

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Kriminologie

Die Kriminologie versteht sich als eine interdisziplinäre Wissenschaft, die Sozologie, Psychologie und Psychiatrie miteinander vereint. Kriminologen erforschen die Ursachen für delinquentes Verhalten und beschäftigen sich mit möglichen Kontrollmechanismen. Der Laie ver-wechselt Kriminologie oft mit Kriminalistik. Unter letzterem wird die Aufklärung von Tatvorgängen verstanden. Die Frage nach dem "Warum?" spielt in der Kriminalistik eher eine untergeordnete Rolle. Durch die rasant fortschreitende Vernetzung und heimische "Computerisierung" hat die Ursachenforschung im Bereich der Computer- und Medienkriminaltität schlagartig an Bedeutung gewonnen. 

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